VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG:
Diese Vereinbarung regelt den Schutz der Vertraulichkeit und vertraulicher Informationen zwischen der Oropos GmbH ("Unternehmen") und allen unterzeichnenden Parteien ("Parteien").
1- Verpflichtung zur Vertraulichkeit:
Die Parteien verpflichten sich, alle während ihrer Zusammenarbeit, Partnerschaftsvereinbarungen oder anderen professionellen Tätigkeiten erlangten oder ausgetauschten Informationen als vertraulich anzusehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
2- Definitionen:
a) "Vertrauliche Informationen" beziehen sich auf alle geschäftlichen, finanziellen, technischen, operativen oder sonstigen Informationen, die von einer der Parteien bereitgestellt oder während der Zusammenarbeit in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form präsentiert werden.
b) "Dritte" bezeichnet Personen oder Organisationen, die nicht Vertragsparteien dieser Vereinbarung sind.
3- Vertraulichkeitspflichten:
a) Die Parteien werden vertrauliche Informationen nur für die Zwecke dieser Vereinbarung verwenden und sie nicht an Dritte weitergeben.
b) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter oder Berater weitergeben, die ebenfalls an die gleichen Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind.
c) Die Parteien werden angemessene Maßnahmen ergreifen, um vertrauliche Informationen zu schützen und unbefugten Zugriff, Nutzung oder Offenlegung dieser Informationen entgegenzuwirken.
4- Ausnahmen:
a) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nicht im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt wurden und für die keine schriftliche Genehmigung der Parteien vorliegt.
b) Wenn eine Partei vertrauliche Informationen aufgrund eines Gesetzes, eines Gerichtsbeschlusses oder auf Anforderung einer Aufsichtsbehörde offenlegen muss, ist sie verpflichtet, die andere Partei im Voraus zu informieren.
5- Beendigung der Vereinbarung:
Diese Vereinbarung bleibt in Kraft, bis sie von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Beendigung der Vereinbarung hat jedoch keinen Einfluss auf die Verpflichtung der Parteien zum Schutz vertraulicher Informationen.
6- Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, und zur Beilegung etwaiger Streitigkeiten unterwerfen sich die Parteien der Zuständigkeit der deutschen Gerichte.
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung wird durch die Unterzeichnung der Parteien wirksam.
PARTEI 1:
Name:
Position:
Datum:
PARTEI 2:
Name:
Position:
Datum: